Kosten

In der Regel sind die Behandlungskosten durch die Patientinnen und Patienten zu tragen. Viele verfügen über eine Zusatzversicherung, welche sich an den Kosten (meist 50% oder mehr) beteiligt. Bei den meisten Krankenkassen müssen die Zusatzversicherungen vor dem dritten Lebensjahr abgeschlossen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in vielen Fällen eine zahnärztliche Begutachtung verlangt. Sollte bereits eine Fehlstellung erkennbar sein, kann eine Versicherung nicht mehr oder nur unter bestimmten Vorbehalten abgeschlossen werden. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung werden die Kosten durch die Invalidenversicherung (IV) oder die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) übernommen. Ob bei Ihnen oder Ihrem Kind die dafür notwendigen Kriterien erfüllt sind, wird standardmässig geprüft und bei Grenzfällen im Laufe der Behandlung reevaluiert.